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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Unternehmenskunden der Plattform zeitarbeit-personal.de

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die Dienstleistungen von zeitarbeit-personal.de in Anspruch nehmen. Die Plattform wird betrieben von:

Personalvermittlung.eu
Inhaber: Andreas Scheermann
Ernst-Hermann-Str. 17, 92224 Amberg
E-Mail: info@personalvermittlung.eu

(2) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Anfrage bzw. des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

(3) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten.

§ 2 Leistungsbeschreibung – Reine Anfragevermittlung

(1) zeitarbeit-personal.de ist eine B2B-Plattform zur Anfragevermittlung. Der Betreiber nimmt Personalanfragen von deutschen Unternehmen entgegen und leitet diese an geeignete Personaldienstleister und Zeitarbeitsfirmen aus Osteuropa weiter.

(2) Der Betreiber ist ausschließlich als Vermittler tätig. Er tritt weder als Arbeitgeber noch als Verleiher im Sinne des AÜG auf. Sämtliche Verträge – Arbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge oder Werkverträge – werden direkt zwischen dem deutschen Unternehmen und dem jeweiligen Personaldienstleister bzw. der Zeitarbeitsfirma geschlossen.

(3) Konditionen, Einsatzdauer, Stundenverrechnungssätze und sonstige Vertragsdetails werden ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Personaldienstleister individuell vereinbart und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers.

(4) Der Betreiber übernimmt keine Garantie für die Besetzung einer offenen Stelle oder die Verfügbarkeit bestimmter Kandidaten.

§ 3 Vergütung des Betreibers

(1) Der Betreiber erhält seine Vergütung ausschließlich vom Personaldienstleister bzw. der Zeitarbeitsfirma, nicht vom anfragenden deutschen Unternehmen. Für das anfragende Unternehmen ist die Nutzung der Plattform und der Anfragevermittlung kostenfrei.

(2) Die Vergütungsmodelle gegenüber den Personaldienstleistern sind wie folgt geregelt:

  • Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung: Der Betreiber erhält vom Personaldienstleister eine Vermittlungspauschale von 2,00 € pro geleisteter Arbeitsstunde der vermittelten Person für die Dauer des Einsatzes.
  • Direktvermittlung: Bei einer erfolgreichen Direktvermittlung (unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis direkt beim Unternehmen) beträgt die einmalige Provision 10 % bis 50 % des vereinbarten Auftragswertes (z.B. Jahresbruttolohn oder Projektwert). Die genaue Höhe wird individuell zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Personaldienstleister vereinbart und schriftlich festgehalten.

(3) Die konkreten Vergütungsvereinbarungen mit den Personaldienstleistern werden in separaten Partnerverträgen geregelt.

§ 4 Vertragsschluss / Personalanfrage

(1) Eine Personalanfrage kann über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Mit Absenden der Anfrage erteilt das Unternehmen dem Betreiber den Auftrag zur Anfrageweitergabe an geeignete Personaldienstleister.

(2) Das Unternehmen ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen (Unternehmensname, Ansprechpartner, Anforderungsprofil, Einsatzort, gewünschtes Startdatum).

(3) Der Betreiber behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Pflichten des anfragenden Unternehmens

Das anfragende Unternehmen verpflichtet sich:

  • Alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Kandidaten- und Dienstleisterdaten vertraulich zu behandeln
  • Die Daten ausschließlich für den vereinbarten Zweck der Personalsuche zu nutzen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben
  • Die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO) bei der Verarbeitung der übermittelten Daten einzuhalten
  • Den Betreiber unverzüglich zu informieren, sofern ein Vertrag mit einem vom Betreiber vermittelten Personaldienstleister zustande kommt

§ 6 Umgehungsverbot

(1) Eine Umgehung des Betreibers – insbesondere die direkte Kontaktaufnahme mit einem vom Betreiber vorgestellten Personaldienstleister unter Ausschluss des Betreibers von der Vergütung – ist untersagt.

(2) Bei nachgewiesener Umgehung ist der Betreiber berechtigt, die entgangene Vergütung (gemäß § 3) als Schadensersatz gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Der Betreiber haftet nicht für die Qualität, Eignung oder Zuverlässigkeit der vermittelten Personaldienstleister oder Kandidaten.

(2) Der Betreiber haftet nicht für den Inhalt, die Erfüllung oder etwaige Mängel der Verträge, die zwischen dem Unternehmen und dem Personaldienstleister geschlossen werden.

(3) Die Haftung des Betreibers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird nicht gehaftet.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden oder bei zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Dienstleisterdaten, Geschäftsinterna und Konditionen – geheim zu halten.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorgaben der DSGVO.

§ 10 Änderungen der AGB

Der Betreiber behält sich vor, diese AGB mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Widerspricht das Unternehmen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Amberg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.