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28 Fragen & Antworten für Unternehmen

FAQ für Unternehmen

Alles was Arbeitgeber über Arbeitnehmerüberlassung, AÜG-Compliance, Kosten und den Einsatz von Personal aus Osteuropa wissen müssen.

Was kostet eine Personalanfrage?
Ihre Anfrage ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst bei der tatsächlichen Überlassung von Personal – diese kalkulieren wir vorab transparent und ohne versteckte Gebühren.
Wie setzt sich der Stundensatz für Zeitarbeitnehmer zusammen?
Der Stundensatz umfasst das Bruttogehalt des Mitarbeiters, alle Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), die AÜG-Erlaubnisgebühr sowie eine Servicepauschale des Personaldienstleisters. Typische All-in-Sätze liegen je nach Qualifikation und Branche zwischen 18 € und 45 € pro Stunde.
Gibt es eine Mindestabnahme oder Mindestlaufzeit?
Nein. Sie können einzelne Kräfte ebenso anfragen wie ganze Teams – kurzfristig für wenige Wochen oder langfristig über mehrere Monate. Sie skalieren genau nach Ihrem Bedarf ohne Mindestvolumen.
Welche versteckten Kosten können entstehen?
Bei seriösen Anbietern entstehen keine versteckten Kosten. Achten Sie auf: Fahrtkosten und Unterkunft (werden separat ausgewiesen), Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit sowie Branchenzuschläge nach Equal-Pay-Regelung ab dem 10. Einsatzmonat. Wir weisen alle Positionen vorab transparent aus.
Kann ich Personal nach der Überlassungszeit direkt übernehmen?
Ja. Nach dem AÜG können Sie Zeitarbeitnehmer jederzeit in eine Direktanstellung übernehmen. In der Regel wird eine Vermittlungsprovision fällig, die jedoch entfällt, wenn der Einsatz länger als 6 Monate gedauert hat. Genaue Konditionen regelt der Rahmenvertrag.

Noch offene Fragen?

Unser B2B-Team berät Sie kostenlos und unverbindlich — telefonisch oder per E-Mail.